Dieses Energiepaket bereiten SPD, Grüne und Union jetzt vor

Kurz vor den Bundestagswahlen kommt nochmal richtig Bewegung in die Energiepolitik. Die drei Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grüne haben sich unter anderem bei der Bioenergie, beim Umgang mit Einspeisespitzen und der Umsetzung des Emissionshandels geeinigt.
Solarkraft, Emissionshandel, Bioenergie: Noch in dieser Woche wollen SPD, Grüne und Union verschiedene Energie- und Klimagesetze im Bundestag verabschieden. Die Beschlussentwürfe und Änderungsanträge liegen Tagesspiegel Background vor.
So haben sich die drei Parteien beispielsweise auf eine stärkere Förderung von Bioenergie geeinigt. Im Jahr 2025 soll der Bund demnach Biomasseanlagen in der Größenordnung von 1300 Megawatt (MW) ausschreiben. Das sind 474 MW mehr zu installierende Leistung als im vorherigen Entwurf von SPD und Grünen.

Die Ausschreibung im Jahr 2026 soll 1126 MW betragen, im Jahr 2027 genau 326 MW und im Jahr 2028 76 MW Leistung an Bioenergie. Damit wäre das Ausschreibungsvolumen in den drei Jahren 2026 bis 2028 um 300 MW höher als im rot-grünen Gesetzentwurf.
Förderung für Bioenergie steigt um fast sieben Milliarden Euro
Insgesamt steigt die Ausschreibungsmenge auf insgesamt 2,8 Gigawatt (GW). Der Wert übertrifft die Ausschreibungsmenge der vorherigen Fraktionsinitiative (rund 2,1 GW) deutlich. Die Kosten des Gesamtpakets belaufen sich laut Änderungsvorlage auf 16,65 Milliarden Euro. Das sind 6,75 Milliarden Euro mehr als die aktuelle Regelung im Erneuerbaren-Energie-Gesetz vorsieht.
Darüber hinaus wollen SPD, Grüne und Union die Förderung der Biogasanlagen umstellen, wie auch schon geplant war. So sollen die Gelder nur für Strommengen fließen, die Betreiber in Zeiten einspeisen, in denen die Anlagen am meisten Strom produzieren.
Das soll eine flexible Erzeugung sicherstellen und den Betrieb am Stromsystem ausrichten. Der rot-grüne Entwurf grenzte diese Zeiten noch auf 10.000 Betriebsviertelstunden eines Kalenderjahres ein.

Weniger strenge Vorgaben für kleine Anlagen:
Laut aktuellem Änderungsantrag sei diese Transformation jedoch „zu ambitioniert“ für die Branche und „nicht wirtschaftlich“, wie die Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf ergeben habe. Der förderfähige Zeitraum soll größer sein, stattdessen 11.680 Betriebsviertelstunden betragen und eine dreifache Überbauung der Motoren in den Anlagen anreizen.
Hinzukommen soll eine Ausnahmeregelung für Biomasseanlagen mit einer Leistung von 350 Kilowatt und weniger: Diese kleineren Systeme sollen Förderung bis zu 16.000 Betriebsviertelstunden erhalten, was im Grundsatz auch früheren Regelungen entspreche.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte der Zeitung: „Es ist ein wichtiges Signal, dass es uns gemeinsam zwischen CDU/CSU, SPD und Grünen gelungen ist, zu einer Lösung für unsere Heimat zu kommen und dass wir hier zusammengearbeitet haben in Berlin.” Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte zum Einigungspaket, dieses sichere wichtige Errungenschaften der Legislatur im Bereich der erneuerbaren Energien ab.

Von Sinan Reçber, Alina Rapoport und Steven Hanke

Seid dabei am 31.01.2025 im Parlaments-TV / phoenix

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