Interview in topagrar: „Wir müssen endlich ernst genommen werden!
Neue Kampagne für Biogas: „Wir müssen endlich ernst genommen werden!“
Biogasexperte Martin Lass will mit anderen Berufskollegen über die Kampagne „Biogas ist Zukunft 2.0“ das Aus der Biogasbranche verhindern. Wir sprachen mit ihm über die Hintergründe.
Regenerative Speicherkraftwerke wie die BioEnergie Gettorf mit großem Gasspeicher können die Anforderungen erfüllen, die das Energiesystem der Zukunft erfordert. Die Politik muss das aber auch zulassen. (Bildquelle: Jaworr)
Wie in der Gasmangellage 2022 fragt sich die Biogasbranche erneut, warum Biogas bzw. Biomethan als heimische Energie und als wichtiger, klimafreundlicher Erdgasersatz erneut von der Politik ignoriert wird.
Und während Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Ausland nach neuen Importmöglichkeiten für LNG sorgt und sogar eine „heimische Erdgasförderung“ mithilfe des umstrittenen Frackings wieder neu ins Gespräch bringt, sorgen das Ende Februar aufgetauchte Arbeitspapier zum EEG 2027 oder der Entwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in der Biogasbranche für blankes Entsetzen.
Denn während das EEG-Papier mit einer viel zu niedrigen Ausschreibungsmenge zwangsläufig zu einem massiven Anlagensterben in der Stromerzeugung führen würde, sind im EnWG-Entwurf mehrere K.O.-Kriterien zur Gaseinspeisung von Biomethan enthalten.
Mit einer neuen Kampagne „Biogas ist Zukunft 2.0“ wollen Biogasanlagenbetreiber das nicht hinnehmen und stemmen sich gegen die Ignoranz von Teilen der Bundesregierung. Wir sprachen über die Notwendigkeit und die Hintergründe mit Martin Lass, Mitbegründer der Kampagne und Biogasanlagenbetreiber aus Schleswig-Holstein.
Lass ist nicht nur Miterfinder des „Regenerativen Speicherkraftwerks“ und Vorstandsmitglied im Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Schleswig-Holstein, sondern auch Geschäftsführer der ASL-Firmengruppe, die Lösungen für flexible Biogasanlagen anbietet.
Martin Lass: “Mit dem Blick auf die Tankstellen sollten wir zudem mehr Realismus erwarten von unserer Politik: Versorgungssicherheit ist da zu bewerten, wo sie entsteht und nicht da, wo Strom produziert wird oder ein Brennstofflager steht!” (Bildquelle: Sven Janssen)
Sie haben die Kampagne „Biogas ist Zukunft. Schon heute! 2.0“ gestartet. Was ist Ziel der Kampagne?
Lass: Vorweg ganz klar das übergeordnete Ziel: Wir brauchen 2,5 GW Ausschreibungsvolumen pro Jahr von 2027 bis 2032. Wir hatten die erste Kampagne im Jahr 2024 gestartet, weil wir den Eindruck hatten, dass Biogas in der Ampelregierung überhaupt nicht als Lösungskorridor vorkommt.
Viele Entscheidungen wurden mit Blick auf die angekündigte Biomassestrategie vertagt, die dann aber nie kam. Im Laufe der Zeit war aufgrund der Inflation und anderer Faktoren die Flexibilisierung von Anlagen zum Erliegen gekommen, auch weil die 50-65 €/kW Flexzuschlag nicht mehr ausgereicht haben. Nicht zuletzt durch die koordinierte Ansprache vieler Betreiber und Unternehmen ist es gelungen, Bioenergie wieder sichtbar zu machen und Anpassungen im Biomassepaket zu erreichen.
Die politische Ansprache kam dabei nicht von einer Lobbyorganisation, sondern eher von einzelnen betroffenen Anlagenbetreibern direkt an Landtags- und Bundestagsabgeordnete. Wir sehen uns damit als Ergänzung der wichtigen Arbeit des Fachverbands Biogas.
Das Biomassepaket ist ja in Kraft. Warum ist jetzt eine Kampagne 2.0 nötig?
Lass: Die Lage hat sich nach dem Auftauchen des Arbeitspapiers zum EEG 2027 deutlich verschärft. Damit steht die Biogasbranche in mehrfacher Hinsicht wieder am Rande des Abgrunds. Der größte Hemmschuh ist das Ausschreibungsvolumen von nur 500 MW pro Jahr. Diese Menge konterkariert den Erfolg, den wir mit dem Biomassepaket erreicht hatten. Dort haben wir die 100 €/KW Flexzuschlag erkämpft und damit die Finanzierungsfähigkeit als Grundlage für unsere landwirtschaftlich geprägte Branche. Völlig klar dabei war die politische Ansage, „neues Geld nur für neue Leistung“ zu erhalten, wir müssen also in Flexibilisierung investieren.
Warum ist das so?
Lass: Das Biomassepaket schreibt vor, dass Biogasanlagen in der zwölf Jahre dauernden zweiten Vergütungsperiode nur noch an 2920 Stunden Strom einspeisen dürfen. Diese Zeitspanne soll bis zum 11. Jahr auf 2500 Stunden abschmelzen. Das bedeutet: Bei diesem Modell muss der Betreiber deutlich mehr Leistung installieren, um die gleiche Strommenge zu produzieren wie vorher. Reduziert er dagegen die Stromproduktion, wird die Anlage schnell unwirtschaftlich.
Praktisch bedeutet das eine mindestens dreifache Überbauung. Eine 500 kW-Anlage, die die zwölfjährige Verlängerung anstrebt, müsste also mindestens 1500 kW installiert haben. Damit wir parallel zu dem starken Zubau von Wind- und Solarenergie genügend flexible Leistung zur Verfügung haben, schlägt das Hauptstadtbüro Bioenergie ein Ausschreibungsvolumen von 2500 bis 3000 MW pro Jahr vor. Nach dem EEG-Arbeitspapier des Bundeswirtschaftsministeriums soll der Zubau aber von 2027 bis 2032 nur jeweils 500 MW pro Jahr betragen.
Was fordern Sie jetzt in Ihrer Kampagne?
Lass: Wir halten auch ein Ausschreibungsvolumen von 2500 MW pro Jahr für die Mindestmenge, um den Anlagenpark in Deutschland zu erhalten und gleichzeitig die nötige Ausgleichsenergie für die Dunkelflaute zum überwiegenden Teil mit einer klimafreundlicheren Lösung als mit Erdgaskraftwerken anbieten zu können.
“Biogas ist keine Konkurrenz zu Solar und Wind, sondern die Voraussetzung, dass wir die fluktuierenden Energien überhaupt weiter ausbauen können.” (Bildquelle: Neumann)
Ein Gegenargument vieler Politiker sind die hohen Kosten für die Bioenergie. Würden diese nicht immens steigen durch die Aufstockung der Ausschreibungsmenge? Denn damit würde ja auch der Flexzuschlag steigen.
Lass: Das ist richtig. Aber man darf nicht den Fehler machen, Biogasstrom mit PV- oder Windstrom zu vergleichen. Biogas ist gesicherte Leistung, also die nötige Ergänzung. Es ist keine Konkurrenz zu Solar und Wind, sondern die Voraussetzung, dass wir die fluktuierenden Energien überhaupt weiter ausbauen können. Von daher müssen wir Biogas als klimafreundliche Alternative zu Erdgas sehen.
Und Biogas wird krisensicher vor Ort erzeugt, ist also wie Solar- oder Windkraft „Heimatenergie“, wie einige Politiker gern betonen. Mit der Flexibilisierung werden Biogasanlagen zu regenerativen Speicherkraftwerken, die sogenannte Residuallast erzeugen, also den Strombedarf, der gerade nicht aus Sonne und Wind gedeckt werden kann. Damit ist Biogas „automatisch“ im Sinne der EU-Regeln als „Versorgungssicherheit im Stromsektor“ anrechenbar. Das ermöglicht uns ganz neue Möglichkeiten, auch in der politischen Einordnung und Finanzierung.
Wie hoch wären die Ausgaben? Kann man das pro kWh abschätzen?
Lass: Wenn wir eine Ausschreibungsmenge von 2500 MW pro Jahr, also 2,5 GW, annehmen, bedeutet das bei einem Flexzuschlag von 100 €/kW eine Summe von 250 Mio. €. Wenn wir im Jahr 2032 sogar bis zu 20 GW Biogasleistung aufbauen, wären wir bei einer Summe von 2 Mrd. €/Jahr. Teilt man das auf den Stromverbrauch in Deutschland von konservativ prognostizierten 600 Mrd. kWh auf, bleibt eine Summe von ca. 0,3 ct/kWh.
Ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh käme damit also auf Mehrkosten von gerade einmal 12 € im Jahr. Das ist weniger als die monatliche Handygrundgebühr. Und das für eine klimafreundliche Versorgungssicherheit im Stromsektor, die nebenbei auch noch viel Wärme liefert.
Zum Vergleich: Die Erdgasbranche rechnet mit einer Umlage von bis zu 1,5 ct/kWh, wenn die neuen Kraftwerke gebaut sind. Mit den Biogasanlagen können wir den Neubau einiger Kraftwerke einsparen. Darum zieht das Kostenargument nicht. Und was dabei noch gar nicht berücksichtigt ist, sind die vielen positiven Nebeneffekte einer dezentralen Struktur wie mehr Resilienz gegenüber Anschlägen, mehr Arbeitsplätze und Wertschöpfung auf dem Land usw.
Deshalb fordern die Träger der Kampagne, dass der Flexzuschlag nicht aus dem Klimatransformationsfond (KTF) und damit aus dem Steuerhaushalt des EEG-Kontos refinanziert, sondern aus Mitteln des zukünftigen Kapazitätsmarktes, der über eine Stromumlage refinanziert wird.
Warum nicht aus dem EEG-Topf?
Lass: Seit dem 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage nicht mehr über die Stromrechnung von den Verbrauchern erhoben, sondern vollständig aus dem KTF finanziert. Dieser ist wiederum abhängig von den Einnahmen des CO₂-Preises auf fossile Brenn- und Treibstoffe, denn die Einnahmen daraus fließen in den KTF. Und das EEG-Konto ist auch abhängig vom Strompreis: Ist dieser hoch, lässt sich die EEG-Vergütung für die Anlagenbetreiber überwiegend aus Markterlösen finanzieren, das EEG-Konto wird kaum belastet.
Bei niedrigen Börsenstrompreisen dagegen wird die Marktprämie, also, einfach gesagt, die Differenz zwischen Einspeisevergütung („anzulegender Wert“) und Börsenstrompreis, vom EEG-Konto bezahlt. Und mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien steigt der Förderbedarf. So plant die Bundesregierung über das jetzt vorgestellte Klimaschutzprogramm eine Sonderausschreibung für die Windenergie in Höhe von 12 GW bis zum Jahr 2030. Das können schnell bis zu 1 Mrd. €/Jahr zusätzliche Marktprämie sein.
Damit verkleinert sich der Betrag aus dem EEG-Topf, der zu verteilen ist, immer weiter. Zudem ist die Marktprämie bei Biogasanlagen aufgrund der derzeitigen Förderstruktur deutlich höher als bei Solar- und Windenergie. Aus diesem Grund erhält die Biogasbranche für weniger Leistung eine höhere Förderung, was politisch immer stark erklärungsbedürftig ist. Wir dürfen uns hier nicht kannibalisieren!
Was würde sich denn ändern, wenn die Biogasanlagen über den Kapazitätsmarkt finanziert werden?
Lass: Dieses Finanzierungsmodell ist für die geplanten Großkraftwerke auf Erdgasbasis angedacht. Sie sollen nicht über den Stromverkauf je kWh finanziert werden, sondern über eine Kapazitätsmarktprämie. Diese gibt es für die bloße Bereitstellung der Leistung.
Hintergrund ist, dass diese Kraftwerke nur sehr selten laufen und über den reinen Stromverkauf nicht wirtschaftlich wären. Der Kapazitätsmarkt soll laut Kraftwerksstrategie über eine Verbraucherumlage finanziert werden – also wie früher das EEG. Die Bundesregierung rechtfertigt diese Ausgaben mit der nötigen Versorgungssicherheit. Da Biogasanlagen nach den Bedingungen des Biomassepakets nur noch an knapp 2.900 Stunden im Jahr Strom produzieren sollen, erfüllen sie ebenfalls die Bedingungen der Versorgungssicherheit. Damit könnten sie auch über den Kapazitätsmarkt finanziert werden. Dazu kommt das Pfund, dass der Strom aus unseren Anlagen ja im Gegensatz zu den Erdgaskraftwerken sehr klimafreundlich ist.
Und ein weiteres Argument ist, dass diese zur Versorgungssicherheit wichtige Umlage keine Subvention ist und damit nicht dem EEG-Beihilferecht unterliegen würde. Wir hätten also endlich Planungssicherheit und nicht, wie zuletzt beim Biomassepaket, Hängepartien mit ängstlichem Warten darauf, wie Brüssel reagiert. Außerdem könnte die Bundesregierung die Kapazitätsprämie für alle Kraftwerksbetreiber unbürokratisch z.B. an die Inflation anpassen.
Heißt das, dass Sie Biogasanlagen ganz aus dem EEG-Förderregime herausnehmen wollen?
Lass: Nein, sie sollen auf jeden Fall im EEG bleiben. Dort gibt es viele wichtige Regelungen wie das Ausschreibungsdesign, Qualitätskriterien für eine EEG-Anlage oder den Einspeisevorrang. Nur die Finanzierung des Flexzuschlags würde über die Kapazitätsumlage erfolgen, also aus dem Topf, der für die Versorgungssicherheit angelegt wird. Die Marktprämie kommt weiterhin aus dem EEG-Konto. Wir wollen diese Idee jetzt mit einer Studie und einem Rechtsgutachten auf sichere Füße stellen und wie bei der Kampagne „Biogas ist Zukunft 1.0“ über unsere Netzwerke von unten an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern und die Öffentlichkeit herantragen.
Wir hatten eine ähnliche Hoffnung in der Biogasbranche während der Gaskrise 2022. Auch damals hätte Biogas kurzfristig ein kleiner, aber nennenswerter Ersatz für russisches Erdgas sein können. Doch statt wie andere EU-Staaten die Biomethanproduktion zu fördern, hat die Ampelregierung sogar viele neue Hürden für Biogasanlagen errichtet, u.a. mit der unsäglichen Diskussion um die Erlösabschöpfung. Bislang reagiert die Bundesregierung in der neuen Krise nicht anders, es geht weiter um fossiles Erdgas und neue LNG-Importe. Was macht Sie optimistisch, dass Biogas jetzt ernster genommen wird?
Lass: Dafür sprechen mehrere Gründe. Es gab 2022 aus den Langfristszenarien seit 2014 heraus noch gar kein Bewusstsein für Biogas im Strommarkt auf Seiten der Politik. Die Biogastechnologie sollte auf 2,5 GW Bemessungsleistung begrenzt werden, vor allem wegen der Sorge, dass der Energiepflanzenanbau ausufern könnte. Unserer Wahrnehmung nach hat sich das Klima geändert, vor allem bei den Länder-Agrarministern, aber auch im Bundeslandwirtschaftsministerium. Dort wird Biogas als wichtige Klimaschutzoption und als Mittel zur Stärkung des ländlichen Raums ernst genommen. Dazu kommt, dass wir unser neues Finanzierungsmodell einfach umsetzen können mit wenigen gesetzlichen Anpassungen. Dafür muss es kein neues EEG geben und keine zusätzliche Förderung über das hinaus, was eh schon beschlossen ist. Mit dem Blick auf die Tankstellen sollten wir zudem mehr Realismus erwarten von unserer Politik: „Versorgungssicherheit ist da zu bewerten wo sie entsteht und nicht da, wo Strom produziert wird oder ein Brennstofflager steht!“
“Das Bundeskabinett behindert mit dem aktuellen Entwurf zum Energiewirtschaftsgesetz die Biomethaneinspeisung an mehreren Stellen.” (Bildquelle: Neumann)
Wir haben jetzt die ganze Zeit über die Stromproduktion gesprochen. Die Bundesregierung plant aber auch eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes. Nach dem Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz, wie es dann heißen soll, könnte eine Grüngasquote u.a. für Biomethan geschaffen werden. Das dürfte auf den ersten Blick den Biomethanmarkt anreizen. Wie bewerten Sie das?
Lass: Die bisherigen Eckpunkte gehen in die Richtung „gut gedacht, aber schlecht gemacht“. Unsere Verbände sehen das ebenso und ich teile das. Denn die Gesetze passen alle nicht zusammen. So soll mit der Grüngasquote der Biomethanabsatz im Wärmemarkt angereizt werden. Gleichzeitig behindert das Bundeskabinett mit dem aktuellen Entwurf zum Energiewirtschaftsgesetz die Biomethaneinspeisung an mehreren Stellen, z.B. bei der Kostenteilung beim Gasnetzanschluss oder mit einer Kündigungsfrist von nur 10 Jahren bei neueren Anlagen, wenn das jeweilige Gasnetz stillgelegt werden soll. Damit kann man kein Geschäftsmodell aufbauen und keine Finanzierung von der Bank erhalten. Dazu kommt, dass die Grüngasquote eine Beimischung ist. Wie wir bei den Biokraftstoffen wie Biodiesel gesehen haben, werden die Inverkehrbringer, also in diesem Fall die Erdgasanbieter, Biomethan dort kaufen, wo es am günstigsten ist. Deutsche Biomethanerzeuger hätten also keine Absatzgarantie. Auch kein Energiekonzern würde unter diesen Bedingungen ein Erdgaskraftwerk bauen.
Was wäre Ihre Lösung?
Lass: Eine Quotenregelung für Biogas könnte schon sinnvoll sein. Allerdings darf es keine Marktverwerfung bei den unterschiedlichen Verwertungspfaden geben, also weder für die Stromerzeugung, für Biomethan zum Heizen, für Biomethan als Kraftstoff oder für Biomethan als Rohstoff in der Industrie, vor allem als Lieferant von klimafreundlichem Kohlenstoff.
Wir brauchen gleiche Bedingungen für alle Pfade. Dann ließe sich der Strom aus einem BHKW auch gleichwertig zu Solarstrom beispielsweise in einer Ladesäule für Pkw nutzen. Man müsste also eine Brennstoffquote schaffen, um Erdgas zu ersetzen. Der Erdgasanbieter müsste entsprechende Quoten kaufen, um seine Treibhausminderungsanforderungen zu erfüllen, was dem Biogaserzeuger Einnahmen beschert. Dann würde Biogas den gleichen Erlös bringen, egal, ob man daraus Strom, Wärme, Kraftstoff oder einen Rohstoff für die Industrie macht. Dann wäre auch keine Marktprämie mehr nach dem EEG oder ähnlichem nötig. Oder Kraftstofferzeuger wären nicht mehr von der THG-Minderungsquote abhängig.
Aus unserer Sicht wäre das ein sinnvoller Paradigmenwechsel, der auch mit Europarecht vereinbar wäre. Aber das wäre ein ganz großer Wurf und mit großen Würfen ist es gerade eher schwierig im politischen Berlin.
So plausibel das alles klingt: Ein Wermutstropfen bleibt, dass mit dem Einstieg in die flexible Stromproduktion genauso wie bei der Umrüstung auf Biomethan bei jeder bestehenden Biogasanlage Millioneninvestitionen nötig sind. Viele Betreiber mit Anlagen im mittleren oder kleinen Leistungsspektrum unter 500 kW fühlen sich damit abgehängt. Was kann man ihnen raten und wie Mut machen? Wie kann es für sie weitergehen?
Lass: Ja, wer heute 500 kW hat und künftig vielleicht die Leistung für den flexiblen Betrieb auf 3 oder 5 MW erweitern soll, dreht ein Riesenrad. Es gibt Konstellationen, da ist so eine Anlage von der Investition und vom Management her einfach zu groß für einen landwirtschaftlichen Betrieb – auch wenn sich von der Rohstoffversorgung ja nichts ändert. Feststeht aber auch: Wenn wir die kleinen und mittleren Anlagen verlieren, würde der Landwirtschaft als Sektor schnell ca. ein Viertel an Wertschöpfung und ca. 6 bis 10 % der Arbeitsplätze entgehen.
Auch fallen wichtige Verwertungsmöglichkeiten für Lebensmittelreste oder ein preisstützender Absatzweg für landwirtschaftliche Produkte weg. Dazu würde eine wichtige Wärmeversorgung in vielen Gemeinden sowie eine bedeutende Option zum Klimaschutz in der Landwirtschaft verloren gehen. Denn Biogasanlagen sind fast die einzige Möglichkeit, um Methanemissionen bei Gülle und Mist zu vermeiden. Dazu kommt die Verwertung von Kleegras und anderen ökologisch wertvollen Pflanzen, was auch fast nur mit Biogasanlagen im Sinne der Kreislaufwirtschaft sinnvoll ist.
Was bedeutet das für die Anlagen? Sollen sie anders gefördert werden als die großen flexiblen Speicherkraftwerke, die künftig im Energiesektor benötigt werden?
Lass: Ja, das wäre denkbar. Aber auch sie müssen sich bewegen und dürfen nicht mehr rund um die Uhr Strom erzeugen. Denn so wertvoll diese Anlagen auch für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum sind: Es ist in der heutigen Zeit niemandem zu vermitteln, warum die Anlagen mittags Strom einspeisen, während günstige Solaranlagen wegen drohender Netzauslastung abgeschaltet werden müssen und Netzbetreiber sogar negative Strompreise zahlen.
Darum plädieren wir dafür, dass diese Anlagen finanziell so gestellt sein müssen, dass sie eine doppelte Überbauung finanzieren können. Damit können sie zumindest die Stromproduktion in der Haupteinspeisezeit der Solaranlagen vermeiden, wären aber noch nicht so gefordert, wie eine Anlage mit fünf- bis zehnfacher Überbauung. Es muss möglich sein, dass diese Anlagen im Rahmen einer De-Minimis-Regelung ohne Ausschreibung weiterlaufen können. Die Förderung für den Strom wäre zwar höher, aber man muss den volkswirtschaftlichen Wert und die landwirtschaftlichen Effekte dagegen rechnen bzw. den Gesamtverlust an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen, wenn es diese Anlage nicht mehr gäbe.